Die Humanistische Jugendfeier ist ein offenes Angebot des Humanistischen Verbandes an junge Menschen aus der Region im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, sie ein Stück auf dem mitunter schwierigen Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten.
Wir wollen den Heranwachsenden eine Möglichkeit geben, inne zuhalten und ihre Stellung in Leben und Gesellschaft zu reflektieren und eigene Positionen und Ziele zu entwickeln.
Die Vorbereitungszeit für die Jugendlichen beginnt Anfang 2024. Dazu gehört, neben den regelmäßigen Treffen, auch ein Wochenendfahrt der gesamten Gruppe.
Die eigentliche, festlich gestaltete Jugendfeier findet dann im Haus der Wissenschaft in Bremen statt.
Weitere Infos zu der Informationsveranstaltung für interessierte Eltern und Jugendliche erhalten Sie bei Ursel Leitzow unter der Rufnummer
Das Kabinett hat heute den Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a gebilligt. Der Humanistische Verband Deutschlands kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt die Handschrift von christlichen Fundamentalisten und selbsternannten Lebensschützern und stellt ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzt*innen dar.
Der HVD Bundesverband fordert die ersatzlose Streichung des § 219a StGB, der sogenannte Werbung für Abbrüche unter Strafe stellt, sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln. Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird dem selbst gesteckten Ziel nicht ansatzweise gerecht, betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern sowie insbesondere für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu schaffen.
Ungewollt Schwangere und die sie versorgenden Ärzt*innen benötigen weder staatliche Bürokratisierung noch zweifelhafte Studien zum seelischen Befinden nach Abbrüchen, sondern unterstützende Haltung und Maßnahmen des Staates zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der reproduktiven Gesundheit, so eine aktuelle Stellungnahme des HVD-Bundespräsidiums.
“Der als Kompromiss entstandene Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel, da er Ärzt*innen in ihrer Informationsbereitstellung nach wie vor stark einschränkt und ungewollt Schwangeren ein niedrigschwelliger Zugang zu notwendigen Informationen verwehrt bleibt”, erklärt Dr. Ines P. Scheibe, Mitglied des HVD-Bundespräsidiums und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.
Das sogenannte “Werbeverbot” wurde in Deutschland 1933 von den Nationalsozialisten ins Strafgesetzbuch eingeführt, in der Bundesrepublik blieb das Gesetz erhalten. Als “Werbung” wird jedoch bereits ein Hinweis auf der Homepage einer Arztpraxis angesehen, dass der Eingriff überhaupt angeboten wird. Im November 2017 wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel für diese Information zu einer Geldstrafe verurteilt, seitdem wird der Paragraf heftig diskutiert.
“Für Humanist*innen zeigt die aktuelle Diskussion um den § 219a StGB wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert und kriminalisiert werden, wie die Informationsfreiheit sowie Patient*innenrechte in unserer Gesellschaft beschnitten werden”, so Ines P. Scheibe weiter.
Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ruft Florian Zimmermann, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, dazu auf, sich aktiv gegen rassistische, rechtsextreme und menschenverachtende Tendenzen zu stellen.
»Heute vor 74 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befreit. Seit 1996 wird an diesem Tag in Deutschland der Opfer des Nationalsozialismus gedacht und auch an diejenigen erinnert, die den Nazis Widerstand leisteten. In der heutigen Zeit, in der es kaum noch Menschen gibt, die damals lebten, erscheint es nötiger denn je, die Erinnerung an die Ungeheuerlichkeit wachzurufen, die zur Zeit des Nationalsozialismus millionenfach durch die deutsche Gesellschaft begangen wurden.
“Jede Debatte über Erziehungsideale ist nichtig und gleichgültig diesem einen gegenüber, daß Auschwitz nicht sich wiederhole” – dies schrieb Theodor W. Adorno Mitte der 60er Jahre in seinem Text Erziehung nach Auschwitz. Auch wir Humanist*innen müssen uns zwingend die Frage stellen, ob unsere Ideale verhindern könnten, dass wir zu Mitläufern in einer entmenschlichenden Gesellschaft werden. Es ist nötiger denn je, Aufmerksamkeit für rassistische, rechtsextreme und menschenverachtende Tendenzen zu schaffen, die heute wieder Einzug in unsere Gesellschaft und die Politik halten – und wir müssen uns aktiv dagegen stellen.
Keinesfalls dürfen uns freie Meinungsäußerung, berechtigte Kritik an Religionen oder unberechtigte Angst vor Fremden zu Hass oder Mitleidlosigkeit gegenüber Menschengruppen führen. Antifaschismus ist keine politische Strömung, sondern essentieller Teil unseres humanistischen Wertesystems. Es kann nicht sein, dass heute allen Ernstes in der deutschen Gesellschaft diskutiert wird, ob die Parole “Nazis raus” gesagt werden dürfe.
Im Nationalsozialismus wurde die jüdische Bevölkerung entmenschlicht, zum Sündenbock allen Übels gemacht und systematisch vernichtet. Und auch heute gibt es wieder Tendenzen (religiöse) Minderheiten zum Feindbild zu stilisieren. Geschichte wiederholt sich, sagt man. Aber diese Geschichte darf sich niemals wiederholen. Dafür müssen auch wir Humanist*innen einstehen.«
Jahrzehntelang hatten Frauen dafür gekämpft, am 12. November 1918 – vor 100 Jahren – wurde ihnen das Wahlrecht endlich zugestanden. Wo stehen wir heute bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern?
Das Frauenwahlrecht wurde viele Jahrzehnte lang gegen bestehende Vorurteile und gesellschaftliche Konventionen von aufgeklärten, mutigen Frauen eingefordert und erkämpft. Am 12. November 1918 wurde es endlich in Deutschland vom Rat der Volksbeauftragten verkündet. Erstmals war es damit möglich, dass auch der weibliche Teil der Bevölkerung sich durch das Wahlrecht aktiv an der Gestaltung der politischen Machtverhältnisse beteiligen und sich für eigene und allgemeine Anliegen und Rechte politisch einbringen konnte.
Es war der erste Schritt auf dem langen Weg der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der gesellschaftlichen Gleichstellung der Geschlechter. Diese war damit jedoch längst nicht erreicht: Zwar wurde das Wahlrecht für Frauen gesetzlich in der Weimarer Verfassung verankert, dennoch gab es keine einzige Ministerin in der Weimarer Republik.
Wo stehen wir heute bezüglich der Gleichberechtigung bzw. gesellschaftlichen Gleichstellung von Männern und Frauen? Vertreterinnen des Humanistischen Verbandes Deutschlands äußern sich hier zu dem historischen Tag.
Dr. Ines Petra Scheibe, Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung:
“100 Jahre Frauenwahlrecht wären ein guter Grund zum Feiern, doch leider gibt es hinsichtlich der Selbstbestimmung von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten Jahren auch in Deutschland Stagnation und Rückschritte. Beides wird gegenwärtig von konservativen, national gesinnten Kräften und religiösen Fundamentalisten wieder mehr und mehr in Frage gestellt und bekämpft. Das sollten wir Frauen zusammen mit allen aufgeklärten, demokratischen Menschen nicht zulassen, sondern uns weiter für die vollständige gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen aktiv einsetzen – trotz starkem Gegenwind.”
Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg K.d.ö.R.:
“100 Jahre Frauenwahlrecht: Diese in historischer Perspektive junge Errungenschaft im Kampf um Gleichberechtigung macht deutlich, dass eine heutige Selbstverständlichkeit lang und hart erkämpft werden musste. Die Erinnerung daran sollten wir wachhalten, sie an unsere Töchter weitergeben und uns weiter dafür einsetzen, das heutige Unrecht gegen Frauen zu bekämpfen. Dies wird nur gelingen, wenn wir zusammen stehen, mutig sind, neue Wege gehen und nicht aufhören, uns für die Rechte von Mädchen und Frauen einzusetzen.”
Ulrike von Chossy, Vize-Präsidentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands und pädagogische Bereichsleiterin des Humanistischen Verbandes Bayern:
“100 Jahre Frauenwahlrecht: Da weiß man gar nicht, ob man sich freuen oder schämen muss. Immer noch gibt es nach wie vor Benachteiligungen innerhalb der Geschlechter. Die endlich erfolgte Anerkennung des dritten Geschlechts kann darüber auch nicht hinweg täuschen. Es wird Zeit, dass wir Humanist*innen unser Menschenbild politisch mehr zur Geltung bringen und die Gleichberechtigung aller menschlichen Wesen weiter vorantreiben. Es gibt noch so viel zu tun.”
Hedwig Toth-Schmitz, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Rheinland-Pfalz/Saarland:
“Erfreulicherweise spricht hier und heute niemand mehr Frauen die Fähigkeit und das Recht ab, über politische Sachverhalte zu urteilen. Das macht Mut, sich für die Durchsetzung all der anderen Rechte zu engagieren, die in unserer Gesellschaft zwar theoretisch anerkannt, von der Verwirklichung aber noch weit entfernt sind – beispielsweise das Recht, über den eigenen Körper selbst zu bestimmen oder das Recht, für gleiche Arbeit gleich entlohnt zu werden.”
Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB (“Werbung für Schwangerschaftsabbruch”), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung”, dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem “bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB” auf.
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Kompromissvorschlags hatten die drei auf Basis des Paragraphen verurteilten Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus das Papier scharf kritisiert und sich empört darüber gezeigt, dass “aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden.” gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon, der sich in einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz intensiv mit der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch beschäftigt hatte, stimmte dieser Einschätzung ausdrücklich zu: “Der sogenannte Kompromissvorschlag der Bundesregierung ist ein Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates dar. Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben!”
Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung” am 26. Januar zu einem “kreativen, lauten, bunten Protest” gegen die politische Stagnation und für die Veränderung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland auf. Demos und Kundgebungen sind u.a. in Berlin, Köln, Münster und München geplant. Weitere Infos dazu finden sich auf der Website des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisiert das Papier der Bundesregierung als scheinheilig, da es die Situation der Betroffenen nicht erbessern werde, sondern zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften beitrage.
Am 12. Dezember 2018 legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur “Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten” vor.
“Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.” Dies erklärte Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS), Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig.
Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden. Scheibe weiter: “Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben. Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.”
Der Humanistische Verband Deutschlands ist Gründungsmitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und hatte die Bundesregierung bereits wiederholt aufgefordert §219a zu streichen, um das Informationsrecht für Betroffene zu sichern sowie für Ärzt*innen Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Original-Pressemitteilung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung finden Sie hier.