Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB (“Werbung für Schwangerschaftsabbruch”), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung”, dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem “bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB” auf.
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Kompromissvorschlags hatten die drei auf Basis des Paragraphen verurteilten Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus das Papier scharf kritisiert und sich empört darüber gezeigt, dass “aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden.” gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon, der sich in einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz intensiv mit der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch beschäftigt hatte, stimmte dieser Einschätzung ausdrücklich zu: “Der sogenannte Kompromissvorschlag der Bundesregierung ist ein Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates dar. Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben!”
Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung” am 26. Januar zu einem “kreativen, lauten, bunten Protest” gegen die politische Stagnation und für die Veränderung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland auf. Demos und Kundgebungen sind u.a. in Berlin, Köln, Münster und München geplant. Weitere Infos dazu finden sich auf der Website des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.